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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IFAP-AG


Die IFAP AG (Institut für angewandte Prozessoptimierung) erbringt kundenspezifische Trainings- und Beratungsleistungen nach vorherigem Angebot ("Inhouse-Veranstaltungen“) sowie offene Seminare mit Anmeldemöglichkeit für einzelne Teilnehmer ("offene Seminare“) gegenüber Unternehmern ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsabschluss

Inhouse-Veranstaltungen: Auf der Grundlage eines befristeten, schriftlichen und verbindlichen Angebots der IFAP AG über eine angefragte Leistung können Sie uns formlos schriftlich auch per E-Mail beauftragen. Zu Ihrer Information folgt dann der Auftragserteilung unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Offene Seminare:
Die Anmeldung für einen Einzelplatz in einem unserer offenen Seminare kann ebenfalls formlos schriftlich oder auch per E-Mail erfolgen. Sie wird durch unsere schriftliche Bestätigung für beide Seiten verbindlich. Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist in der Regel beschränkt. Bei darüber hinaus gehenden Anmeldungen bemühen wir uns, einen alternativen Termin anzubieten. Die Seminarauswahl liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Kursinhalte und -voraussetzungen aus dem aktuellen Katalog bzw. Internet. Wir stehen gerne beratend zur Verfügung. Ihre Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Änderungsvorbehalt

In aller Regel werden die Leistungen unter den bestätigten Rahmenbedingungen stattfinden. Wir müssen uns in zumutbaren Ausnahmefällen wie z. B. bei Erkrankung des Trainers/Beraters jedoch das Recht vorbehalten, - einen anderen Trainer/Berater einzusetzen bzw.
- Veranstaltungen auf einen Ersatztermin zu verschieben bzw.
- Veranstaltungen gegen Erstattung bereits bezahlter Seminargebühren abzusagen, wenn kein Ersatztermin gefunden werden kann. Daraus ergeben sich keine weitergehenden Ansprüche gegen die IFAP AG. Zusätzlich gilt für unser offenes Seminarangebot:
Wir behalten uns das Recht vor, Seminarinhalte in zumutbarem Umfang aufgrund von technischer oder fachlicher Aktualisierung anzupassen, den Veranstaltungsort zu ändern oder Schulungen abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Schulungsmaßnahme nicht erlaubt. Können Sie aufgrund gravierender Änderungen seitens der IFAP AG wie Stornierung, Terminverschiebung oder einem unzumutbaren Ortswechsel nicht an der gebuchten Maßnahme teilnehmen, haben Sie die Möglichkeit, kostenlos auf einen neuen Termin Ihrer Wahl umzubuchen. Wenn Sie dies nicht wünschen oder wenn dies nicht möglich ist, werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche an die IFAP AG bestehen nicht.

3. Stornierung durch den Besteller

Eine Stornierung/Umbuchung eines Veranstaltungstermins ist bis zu 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme kostenlos möglich. Bei Stornierung/Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt fallen folgende Kosten an:
  • bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung.
  • unter 4 Wochen 100 % der vereinbarten Vergütung.
Stornierungen/Umbuchungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Bei offenen Seminaren haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Vor Ort Beratung: Die vertraglich vereinbarten Beratertage können flexibel nach Projektfortschritt abgerufen werden. Die Gesamtzahl der vereinbarten Tage ist verbindlich. Werden diese nicht oder teilweise (im vereinbarten Zeitraum) abgerufen, werden die nicht abgerufenen Tage zu jeweils 50 % in Rechnung gestellt. Einzeltermine können nach der schriftlichen Zusage bis 5 Arbeitstage vor dem Termin kostenlos verschoben werden. Bei Änderungen unter 5 Arbeitstagen werden ebenfalls 50 % der Kosten fällig.
Für administrativen Aufwand werden 10 % der vertraglich vereinbarten Summe berechnet. Dieser Anteil ist mit dem Abruf des gesamten vereinbarten Volumens inklusive.
Für nicht abgerufene Anteile werden diese 10 % als Vorleistungen bzw. Kapazitätsvorhaltung berechnet.

4. Preise

Es gelten die Preise, die im schriftlichen Angebot der IFAP AG, im aktuellen Werbematerial bzw. nach gegenseitiger Vereinbarung in der Auftragsbestätigung genannt sind. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, die Mehrwertsteuer ist ausdrücklich im ausgewiesenen Preis enthalten oder der Ort der Leistungserbringung liegt im Ausland. Eine nur zeitweise Teilnahme an Veranstaltungen bzw. nicht besuchte Seminartage berechtigen weder zur Minderung der vereinbarten Vergütung noch zur Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung. Ihre sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten, sind von Ihnen zu tragen.

5. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht im Einzelfall anders vereinbart, ist unsere Rechnung 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Rechte an Seminarmaterialien und Software

Alle von der IFAP AG ausgegebenen Seminarmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und werden dem einzelnen Seminarteilnehmer zur persönlichen Verwendung überlassen. Jede urheberrechtlich relevante Nutzung ist nur mit schriftlich erteilter Zustimmung der IFAP AG zulässig. Insbesondere dürfen die Materialien nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der IFAP AG veröffentlicht, in Speichermedien aufgenommen oder in irgendeiner Form vervielfältigt werden. Ebenso untersagt ist die ganz oder teilweise, dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung überlassener Software, deren Bearbeitung oder andere Umarbeitung sowie jede Form der Verbreitung (Original wie auch Vervielfältigungsstücke). Die Verwendung eigener Datenträger auf elektronischen Systemen der IFAP AG ist nicht erlaubt.

7. Geheimhaltung

Alle technischen oder wirtschaftlichen Tatsachen, die die IFAP AG oder deren ehemalige, derzeitige oder künftige Leistungen betreffen und im Rahmen der Lehrveranstaltung oder Beratungsveranstaltung zufällig vorgefunden bzw. ausdrücklich mitgeteilt werden, sind Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse, wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht bereits offenkundig sind (z. B. allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.). Diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle entsprechenden, nicht ausdrücklich zur freien Verwendung freigegebenen technischen Vorlagen oder Vorschriften technischer Art (z. B. Zeichnungen, Modelle) sind unabhängig vom vorliegenden Medium vom Teilnehmer streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für eigene wirtschaftliche Zwecke verwendet und nicht, auch nicht teilweise, direkt oder indirekt, Dritten mitgeteilt werden. Wir weisen im Übrigen ausdrücklich darauf hin, dass der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und die unbefugte Verwertung von Vorlagen nach §§ 17-19 UWG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

8. Haftung

Soweit nicht anders bestimmt, haftet die IFAP AG bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm auf den Ersatz von Schäden bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die IFAP AG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird bei Verletzung einer Kardinalpflicht höchstens auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden gehaftet. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
Risiken die nach unserer Tätigkeit entstehen sind grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

9. Sonstige Bestimmungen

Zur Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen ist die IFAP AG berechtigt, nach eigenem Ermessen Subunternehmer einzusetzen. Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Änderungen und Abweichungen der AGB werden immer schriftlich dokumentiert. Die Unwirksamkeit von Teilen des Vertrages oder Vertragslücken berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist Aargau, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Fussnote
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